WICHTIGE CORONA-INFO vom 16.02.2021
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
wir freuen uns, dass die ersten Klassen wieder Präsenzunterricht erhalten:
Ab Montag, dem 22. Februar 2021, findet für die Abschlussjahrgänge (Jahrgangsstufe 10) sowie für die Primarstufenklassen (P1a und P1b) wieder Präsenzunterricht statt.
Alle anderen Klassen/ Jahrgänge haben weiterhin Distanzunterricht.
Material wird weiterhin an jedem Montag ausgegeben und wieder abgegeben. Die genaue Uhrzeit teilt die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer mit.
Regelungen für die Schüler/-innen mit Präsenzunterricht
Der Unterricht für Schülerinnen und Schüler der Primarstufenklassen (P1a und P1b) und für die Schüler/-innen im 10. Jahrgang findet im Wechsel aus Präsenz- und Distanzunterricht statt:
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Alle Schüler/-innen müssen auf dem Schulgelände Masken tragen.
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Die Klassen sind in zwei feste Gruppen geteilt (ein Wechsel ist nicht möglich).
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Die Schüler/-innen haben täglich 2 oder 3 Stunden Präsenzunterricht und 2 bis 3 Stunden Distanzunterricht. Die täglichen Unterrichtszeiten in der Schule werden von der Klassenlehrer/-in bekannt gegeben.
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Die Schüler/-innen erhalten weiterhin Wochenpläne, in denen sie im Unterricht in der Schule und zu Hause arbeiten.
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Im Präsenzunterricht unterstützen die Lehrkräfte die Schüler/-innen bei der Bearbeitung der Wochenpläne insbesondere in den Fächern Deutsch und Mathematik und Sachunterricht (Primarstufe) bzw. Englisch (HS Jahrgang 10).
Regelungen für eine Betreuung
Sofern in den Jahrgängen 1 bis 6 eine Betreuung erforderlich ist (kein Unterricht), muss diese mit diesem Formular beantragt werden. Das Angebot steht Kindern mit OGS- bzw. Betreuungsvertrag zu den im Normalbetrieb üblichen Zeiten zur Verfügung (bis spätestens 16 Uhr). Für Kinder ohne OGS- bzw. Betreuungsvertrag kann sie im Rahmen der Unterrichtszeiten in Anspruch genommen werden (bis spätestens 11:35 Uhr). Kinder der Klassen 1 bis 4 nehmen während der Zeit des Präsenzunterrichts am Unterricht teil, nicht an der Betreuung.
Der normale Offene Ganztag ist derzeit noch nicht geöffnet.
Wir wünschen Ihnen/ euch alles Gute!
Viele Grüße
Gez. Angelika Voskamp (Schulleiterin)
Gez. Hendrik Volmert (stellvertretender Schulleiter)
Hinweise zum Unterrichtsbetrieb (Präsenzunterricht)
DERZEIT FINDET NUR IN EINIGEN KLASSEN UNTERRICHT AN DER SCHULE STATT. DIE KLASSEN SIND IN ZWEI GRUPPEN GETEILT, DIE VERSETZT AN DER SCHULE SIND.
Der Schulbesuch findet unter folgenden Voraussetzungen statt:
Mund-Nasen-Schutz
Es gilt grundsätzlich eine DURCHGEHENDE VERPFLICHTUNG zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Schüler/-innen, Lehrkräfte und alle anderen Personen im Gebäude sowie auf dem gesamten Schulgelände. Die Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler sind dafür verantwortlich, Mund-Nase-Bedeckungen zu beschaffen.
Hygiene
Beim Betreten der Klasse (auch nach den Pausen) waschen/desinfizieren sich alle Schüler/-innen die Hände.
Regelmäßiges Lüften
Im Abstand von 20 Minuten wird in den Klassenräumen für jeweils 5 Minuten stoßgelüftet. Aus diesem Grund weisen wir Sie darauf hin, besonders jetzt in der kälteren Jahreszeit darauf zu achten, dass Ihr Kind eine dicke Jacke dabei hat, die zumindest phasenweise auch in der Klasse.
Rückverfolgbarkeit
Um im Bedarfsfall Infektionsketten nachvollziehen und unterbrechen zu können, sind konstante Gruppenzusammensetzungen erforderlich: Jede Schülerin und jeder Schüler dürfen ausschließlich an festgelegten Plätzen sitzen.
Schutz von vorerkrankten Schülerinnen und Schülern
Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Die Eltern entscheiden, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird empfohlen. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen dies schriftlich mit. Für die Schülerin oder den Schüler entfällt lediglich die Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Sie oder er ist weiterhin dazu verpflichtet, daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Hierzu gehört auch der Distanzunterricht. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen.
Schutz vorerkrankter Angehöriger
Die Nichtteilnahme von Schülerinnen und Schülern am Präsenzunterricht kann zum Schutz ihrer Angehörigen, mit denen sie in häuslicher Gemeinschaft zusammen leben, nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Dies setzt voraus, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt.
Corona-Verdachts-Fälle
Schülerinnen und Schüler, die COVID-19-Symptome aufweisen wie:
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Fieber
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Schnupfen
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Husten
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Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns
dürfen die Schule NICHT besuchen.
Sofern die Symptome erst in der Schule auftreten, sind sie zum Schutz der Anwesenden – bei Minderjährigen nach Rücksprache mit den Eltern – unmittelbar und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken oder von den Eltern abzuholen.
Distanzunterricht bei Quarantänemaßnahmen
Die Anwesenheit in der Schule, also die Teilnahme am Präsenzunterricht und sonstigen Schulveranstaltungen, ist für die Dauer einer Quarantäne ausgeschlossen; dabei ist von 14 Tagen auszugehen. Die zu einer Quarantäne verpflichteten Schülerinnen und Schüler erhalten Distanzunterricht. Sie sind auch weiterhin verpflichtet, sich auf diesen Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen.