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Konzept der Übermittagsbetreuung an der Fischlaker Straße 

 

An der Theodor-Fliedner-Schule ist am Standort Fischlaker Straße ein außerunterrichtliches Betreuungsangebot „pädagogische Übermittags-betreuung“ (gem. BASS BASS 11-02 Nr. 24) etabliert. An diesem Angebot können die Schülerinnen und Schüler nach Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten teilnehmen.

 

Die Anmeldung gilt jeweils für ein Schuljahr und kann auch auf einzelne Tage begrenzt werden. Aus Kapazitätsgründen können nicht mehr als 15 Schüler/-innen aufgenommen werden. Die An- und Abmeldung erfolgt durch das Team der Übermittagsbetreuung (s.u.) im engen Austausch mit Schulleitung und Klassenleitungen. Um die Zusammenarbeit mit den Lehrkräften sicher zu stellen, ist ein Ablagefach für Infomitteilungen im Sekretariat eingerichtet, daneben wird jeweils für ein Schuljahr eine Lehrkraft als Kontaktperson mit dem Team der Übermittagsbetreuung ernannt. 

Rechtliche Aspekte zur Übermittagsbetreuung werden durch einen Kooperationsvertrag zwischen Schulträger, Schule und Träger geregelt. In diesem Sinn gilt der Förderverein der Ruhrtalschule e.V. als Träger für die Übermittagsbetreuung.  

 

Das Angebot findet ausschließlich an Unterrichtstagen statt. Es wurde eingerichtet, um den erwerbstätigen Erziehungsberechtigten eine attraktive Betreuungsmöglichkeit vorhalten zu können. Es fördert, angebunden an die Schule, die individuelle ganzheitliche Bildung von Kindern und Jugendlichen, die Entwicklung ihrer Persönlichkeit, der Selbst- und Sozialkompetenzen, ihrer Fähigkeiten, Talente, Fertigkeiten und ihr Wissenserwerb. Dafür werden:

  • Möglichkeiten und Freiräume zum sozialen Lernen, für Selbstbildungsprozesse und für selbstbestimmte Aktivitäten geschaffen, 

  • ein angemessenes Gleichgewicht von Anspannung und Entspannung, inklusive eines Mittagsimbisses sichergestellt,

  • vielfältige Bewegungsanreize geboten,

  • Zeit für die Erledigung der Hausaufgaben vorgehalten. 

 

Die Übermittagsbetreuung startet unmittelbar im Anschluss an den Unterricht, frühestens nach der vierten Stunde (11:40 Uhr) und endet um 14:30 Uhr. 

 

Innerhalb der Übermittagsbetreuung ist die gemeinsame Einnahme eines Mittagsimbisses verpflichtender Bestandteil, dafür werden  (gemäß BASS 12-63 Nr. 2 Absatz 8.4) vom Träger Elternbeiträge von 2,95 € pro Mahlzeit inklusive der Bereitstellung von Getränken erhoben. Diese werden zu 100% zweckgebunden für das Essen und Getränke aufgewendet. Die erforderliche Ausstattung für die Zubereitung des Mittagsimbisses ist vom Schulträger eingerichtet in Form eines, vom Lehrbetrieb abgesonderten, Küchen- und Speisebereichs. 

 

Für das Angebot stehen die Aula (sofern nicht für Schulveranstaltungen benötigt, dann wird entsprechender Ersatz gestellt) sowie der angegliederte Küchen- und Speisebereich kostenfrei zur Verfügung. Angebote können auch auf dem Schulhof und außerhalb des Schulgeländes durchgeführt werden. 

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